Plangebiet war ursprünglich ausschließlich das Areal der ehemaligen Lackfabrik. Durch den nicht notwendigen Zukauf der Fettwiesen wird wertvolles Grünland zerstört. Die typischen grünen Areale Weingartens sind Markenzeichen einer gewachsenen dörflichen Struktur und fördern die Durchlüftung im gesamten Ort. Dies bedeutet Lebensqualität für alle.
Einziger Grund für diese Erweiterung ist die Profit-Maximierung des Bauträgers. Dies ist ein legales Anliegen. Aber: muß der von den Bürgern gewählte Gemeinderat dem zustimmen? Oder anders gefragt: werden dem Gemeinderat ultimative Forderungen des Bauträgers vorgesetzt?
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