Homepage der Gemeinde Weingarten: Zitat „Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02. Juni 2014 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „!mittendrin leben“ … aufzustellen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung … durchzuführen. ……. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend. ……. Eric Bänziger, Bürgermeister.“ Ende des Zitats
Was ist daraus geworden?
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Obwohl vom Gemeinderat beschlossen, die Anwohner frühzeitig über Veränderungen zu informieren, wurde dieser Beschluß von der Verwaltung nicht umgesetzt. Was war der Grund, wer hat dies zu verantworten? Ein Schelm, wer Böses denkt. Wesentliche Veränderungen erfuhren die Anlieger auf der Straße oder in der Turmbergrundschau.
Räumlicher Geltungsbereich
Mittlerweile wurde der verabschiedete Geltungsbereich erheblich verändert. Durch Zukauf von erhaltenswerten Grünflächen im Ortskern wurde der Geltungsbereich ohne Not erweitert. Wer profitiert von dieser Veränderung? Der Bürger, die Gemeinde oder gar der Bauträger? Ein Schelm, wer Böses denkt.
Zufahrt von der Bahnhofstraße
Um ein weiteres Grundstück integrieren zu können, welches die Zufahrt auf das Gelände „mittendrin“ ermöglichen soll, wurden sogar verkaufsunwillige Bürger durch sehr „intensive Beratungen“ von Bürgermeister und Bauträger bearbeitet. Selbst gesundheitliche Folgen wurden dabei anscheinend in Kauf genommen. Entsetzen löste in diesem Zusammenhang die pietätlos und menschenverachtende Bemerkung aus …“ die Realisierung sei eine Frage der Zeit ….“ Hier ging es genau um diese Zufahrt. Nun braucht kein Schelm etwas Böses dabei denken – DAS IST BÖSE!
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