Um den 20. Januar herum erhielten alle Angrenzer an das geplante Bauvorhaben auf dem Schwab-Gelände Post von der Gemeinde. Es handelt sich dabei um die „Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren“. Diese Anhörung der Angrenzer ist gemäß Landesbauordnung vorgeschrieben.
Erstmals können nun die Angrenzer die exakten Baupläne einsehen. Dies sollten sie unbedingt tun.
Sie müssen dann innerhalb 4 Wochen (nach Zustellung des Schreibens) ihre persönlichen Bedenken gegen dieses Bauvorhaben vorbringen. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Wir empfehlen ein formloses Schreiben mit ihrem Absender.
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